ArbeitsbereichWirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst insbesondere die finanzielle Abwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelische Behinderte.

Kontaktinformationen:

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Weitere Informationen:

Die wirtschaftliche Jugendhilfe überprüft Anspruchsvoraussetzungen und gewährt wirtschaftliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz und betreut diese.Weiterhin werden eventuelle finanzielle Kostenbeteiligungen der Eltern an Hilfemaßnahmen festgesetzt.

Gesetzliche Grundlagen:

Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz

Formulare:

  • Vollzeitpflege

    Pflegeeltern

  • Kindertagespflege

    Kindertagespflege

  • Familienwegweiser

    Familienwegweiser

  • Familienbildung

    Familienbildung

  • Bildung und Integration

    Bildung und Integration

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